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Für alle Rechtsgebiete gilt, dass Verträge
und der Schriftverkehr geprüft und erstellt werden und die Verhandlungen
mit den Beteiligten - bei Bedarf – verantwortlich geführt
werden.
Immobilienrecht
-
alle
im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb oder einer Immobilienveräußerung
stehende Verträge, insbesondere Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge,
Teilungserklärungen, Übertragung von Miteigentumsanteilen/GbR-Anteilen
an einem Grundstück, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten
Gesellschaftsrecht
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Gründung
sowie Liquidation von Kapital- und Personengesellschaften, gesellschaftsrechtliche
Konzeptionen, Prüfung und Fertigung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen,
Umwandlungen
Kapitalanlagerecht
für Immobilienbeteiligungen
-
sämtliche
Rechtsfragen, die geschlossene Immobilienfondsgesellschaften und
deren Gesellschafter betreffen, insbesondere bei der Verwertung
des Gesellschaftsvermögens, der Insolvenz einzelner Gesellschafter,
dem Ausschluss von Gesellschaftern, bei der Finanzierung der Gesellschaft
oder einzelner Gesellschafter
Privates
Baurecht
- Bau- und Architektenverträge,
Geltendmachung von Rechten wegen Sach- und / oder Rechtsmängeln;
Allgemeines
Vertragsrecht
-
zivilrechtliche
Verträge aller Art, z.B. Wohn- und Gewerbemietverträge,
Kaufverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge
Die
vorstehenden Aufzählungen sind exemplarisch und nicht abschließend.
Ob auch Ihr Fall hier bearbeitet werden kann, bedarf ggf. näherer
Informationen.
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