Rechtsgebiete

Für alle Rechtsgebiete gilt, dass Verträge und der Schriftverkehr geprüft und erstellt werden und die Verhandlungen mit den Beteiligten - bei Bedarf – verantwortlich geführt werden.


Immobilienrecht

  • alle im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb oder einer Immobilienveräußerung stehende Verträge, insbesondere Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge, Teilungserklärungen, Übertragung von Miteigentumsanteilen/GbR-Anteilen an einem Grundstück, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten

Gesellschaftsrecht

  • Gründung sowie Liquidation von Kapital- und Personengesellschaften, gesellschaftsrechtliche Konzeptionen, Prüfung und Fertigung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen, Umwandlungen

Kapitalanlagerecht für Immobilienbeteiligungen

  • sämtliche Rechtsfragen, die geschlossene Immobilienfondsgesellschaften und deren Gesellschafter betreffen, insbesondere bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens, der Insolvenz einzelner Gesellschafter, dem Ausschluss von Gesellschaftern, bei der Finanzierung der Gesellschaft oder einzelner Gesellschafter

Privates Baurecht

  • Bau- und Architektenverträge, Geltendmachung von Rechten wegen Sach- und / oder Rechtsmängeln;

Allgemeines Vertragsrecht

  • zivilrechtliche Verträge aller Art, z.B. Wohn- und Gewerbemietverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge

 

 

Die vorstehenden Aufzählungen sind exemplarisch und nicht abschließend. Ob auch Ihr Fall hier bearbeitet werden kann, bedarf ggf. näherer Informationen.